Er hatte damals die Aufgabe, die Wiedererrichtung des katholischen Privatschulwesens zu unterstützen. Da zwei der drei in der Konzentrationsregierung vertretenen Parteien das katholische Privatschulwesen überhaupt nicht zulassen wollten, galt es, durch tägliche Überzeugungsarbeit ein für katholische Privatschulen günstiges Umfeld zu schaffen. Diese Bemühungen gipfelten darin, dass durch die Intervention des Hauptverbandes 1971 erreicht werden konnte, dass die Kosten des Lehrpersonals durch den Staat zur Gänze übernommen wurden.
Seither liegt das Hauptaugenmerk bei der Überwachung insbesondere der
finanziellen Gleichbehandlung mit den öffentlichen Schulen. Die Vorstöße
von Bund und Ländern zu Einsparungen gaben ein weites und für die Eltern
bedeutsames, für den Hauptverband letztlich erfolgreiches Betätigungsfeld.
Die jüngsten Bemühungen konzentrierten sich gegen die Absicht der Bundesregierung,
die Schulgesetze gänzlich aus der verfassungsrechtlichen Absicherung der
Zwei-Drittelmehrheit zu nehmen.
Interessenvertretung der Eltern von Schülerinnen und Schülern an katholischen
Privatschulen
Förderung von Kindern und Jugendlichen an römisch-katholischen Bildungseinrichtungen,
Kindergärten und Horten
Mitwirkung an der Entwicklung der österreichischen Bildungspolitik
Unterstützung der Schulträger und Lehrerschaft von katholischen Privatschulen
Unterstützung der Tätigkeit der Landesverbände und Sicherstellung des gegenseitigen
Informationsaustausches sowie Koordinierung gemeinsamer Aktionen.
Bildungspolitik ist Aufgabe der langfristigen Staatspolitik. Hinsichtlich
der Bildungspolitik ist dem Zentralismus gegenüber dem Föderalismus der
Vorrang zu geben.
Die Schule hat neben der Unterrichts- auch Erziehungs- und Betreuungsfunktion.
Schulische Vielfalt, Methodenvielfalt und Vielfalt der Schulträger sind
zu fördern.
Das Recht der Eltern auf Kindererziehung ist aufrechtzuerhalten.
Die Talente der Schüler sind individuell optimal zu fördern.
Die Entwicklung sozialer und kommunikativer Kompetenzen hat zumindest den
gleichen Stellenwert wie technisches, naturwissenschaftliches und historisches
Wissen.
Das Unterrichtsziel des „humanistischen Bildungsbürgers“ ist durch jenes
des „sozial kompetenten und lebenstüchtigen Trägers einer europäischen Gesellschaft
christlicher Prägung“ zu ersetzen.
Verpflichtender Ethikunterricht bei Abmeldung vom Religionsunterricht.
Zusätzliche Unterrichtsgegenstände bzw. die Neukonstruierung der Gegenstände im Bereich
Kommunikation, Konflikt- und Versagensbewältigung, Persönlichkeitsbildung, Religion
Arbeits- und Lernorganisation, EDV-Unterstützung und praktische Lebensführung
Fächerübergreifende Gegenstände wie Politik, Ökonomie, Recht, Geografie, Sozialwesen und Entwicklungspolitik, Europäische Kultur und abendländische Identität, Latein/Griechisch, interkulturelles Verhalten, Geschichte einschließlich Religionsgeschichte, Kunst, Physik, Chemie, Biologie
Erweiterung des Sprachangebotes um eine außereuropäische Sprache
ab Oberstufe AHS
Verstärkung vorschulischer Ausbildung, Zusammenlegung artverwandter Gegenstände,
Neuordnung „klassischer“ bildungsbürgerlicher Inhalte, Verringerung diverser
Ferien und unterrichtsfreier Zeiten, Verpflichtender Nachweis der Kenntnis
der Unterrichtssprache, sowie Aufnahmetests.
Neue universitäre Studienangebote für fächerübergreifende Gegenstände.
Zusätzliche finanzielle Anreize für Lehrer/Erzieher, Verbesserung des den
Lehrern zur Verfügung stehenden motivatorischen und disziplinären Instrumentariums.
Hebung des Images des Lehrberufes.